Sorgfältig ausgewählte Baum-Fachbetriebe für Fällung, Kronenpflege & Sturmschäden – kostenlos & unverbindlich vermittelt.
Kostenlos anfragenEin Baum in Solingen soll gefällt, ausgelichtet oder ein Stumpf entfernt werden – und Sie fragen sich, wer das seriös und zu einem fairen Preis erledigt? Wir vermitteln Ihre Anfrage an sorgfältig ausgewählte Fachbetriebe im Einsatzgebiet Solingen und der übrigen Klingenstadt. Anfrage und Angebot sind kostenlos, das Portal führt selbst keine Arbeiten durch.
Baum in Solingen? Jetzt kostenlos anfragen – ein Fachbetrieb aus der Region meldet sich in der Regel binnen 24–48 Stunden mit einem konkreten Angebot. Kontakt: Kontaktformular.
Was Baumarbeiten in Solingen besonders macht
Solingen liegt auf den bergischen Höhen zwischen Wupper und Rhein – viel Hang, viel Waldrand, dazu die gewachsenen Villenlagen in Gräfrath, Ohligs, Wald und Höhscheid. Große, alte Buchen, Eichen und Fichten stehen hier oft dicht an Haus, Grundstücksgrenze oder Straße. Das stellt zwei Anforderungen: eine saubere Fäll- oder Rückbautechnik auf engem Raum und einen realistischen Blick auf die Zugänglichkeit, die den Preis maßgeblich bestimmt. Fachbetriebe aus dem Bergischen kennen diese Lagen.
Leistungen im Einsatzgebiet Solingen
- Baumfällung vom Zierbaum bis zum Großbaum – kontrolliert und abgesichert.
- Problembaumfällung mit Seilklettertechnik oder Hubarbeitsbühne, wenn der Baum am Haus, über dem Carport oder ohne Zufahrt steht.
- Kronenpflege und Kroneneinkürzung zum Erhalt des Baums, ganzjährig als schonender Pflegeschnitt möglich.
- Stubbenfräsen – den verbliebenen Stumpf samt Wurzelansatz entfernen.
- Heckenschnitt und Rückschnitt.
- Sturmschaden-Notdienst bei umgestürzten Bäumen oder abgebrochenen Aesten.
- Baumkontrolle für Hausverwaltungen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht.
Genehmigung in Solingen: die Baumschutzsatzung im Blick
Solingen schützt seinen Baumbestand über eine eigene Baumschutzsatzung. Nach dem in Solingen maßgeblichen Wert gelten Bäume in der Regel ab rund 80 cm Stammumfang (gemessen in etwa einem Meter Höhe) als geschützt – das ist eine niedrigere Schwelle als in Wuppertal oder Remscheid. Wer einen geschützten Baum fällen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung, und häufig wird eine Ersatzpflanzung verlangt. Maßgeblich, aktuell und verbindlich ist immer der Wortlaut der örtlichen Satzung und die Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Solingen. Wie ein Antrag abläuft, welche Ausnahmen es gibt und wie Sie den Stammumfang richtig messen, lesen Sie im Genehmigungs-Ratgeber.
Unabhängig von der Satzung gilt der Naturschutz nach Bundesrecht: Nach §39 BNatSchG ist das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes sowie der radikale Rückschnitt von Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich untersagt (Schonzeit für brütende Vögel). Schonende Pflegeschnitte und die Beseitigung akuter Gefahren bleiben möglich. Die eigentliche Fällsaison liegt daher im Winterhalbjahr – Anträge stellt man am besten schon im Spätsommer.
Was kostet eine Baumfällung in Solingen?
Die Preise hängen vor allem von Höhe, Stammstärke und Zugänglichkeit ab. Als grobe Orientierung (recherchierte Marktspannen 2026):
- Fällung nach Höhe: rund 25–40 € je Meter – ein 10-m-Baum liegt damit meist bei 250–400 €, ein Großbaum deutlich darüber.
- Gesamtspanne Fällung inkl. Absicherung: etwa 400–1.800 € je Baum.
- Entsorgung des Schnittguts: rund 100–170 €.
- Stubbenfräsen: etwa 50–150 € je Stumpf.
- Genehmigungsgebühr der Stadt: meist 25–100 €.
Eine ausführliche Aufschlüsselung nach Baumgröße finden Sie auf der Kostenseite. Verbindlich wird der Preis erst nach einem Vor-Ort-Termin des Betriebs.
So läuft die Vermittlung
Sie schildern uns kurz Ihr Anliegen (Leistung, Anzahl und ungefähre Größe der Bäume, Zugänglichkeit) – über das Formular oder telefonisch. Wir leiten die Anfrage an einen passenden Fachbetrieb im Raum Solingen weiter. Der Betrieb meldet sich, besichtigt in der Regel kostenlos und nennt Ihnen ein konkretes Angebot. Den Auftrag schließen Sie direkt mit dem Betrieb – ohne Aufschlag durch uns.
Auch in Remscheid und im gesamten Bergischen Städtedreieck vermitteln wir sorgfältig ausgewählte Baumbetriebe.
Kostenloses Angebot für Ihre Baumfällung, Baumpflege oder Stubbenentfernung in Solingen – jetzt unverbindlich anfragen. Kontakt: Kontaktformular.
Vor Ort in Solingen: was Sie wissen sollten
In Solingen gilt die Baumschutzsatzung vom 12.04.2011. Sie greift in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, in Bebauungsplänen und im Bereich des Landschaftsplans außerhalb besonders geschützter Flächen. Anders als in Wuppertal sind hier Bäume aller Arten geschützt, also auch Nadelbäume, sobald der Stammumfang in 1 m Höhe mindestens 80 cm beträgt. Obstbäume fallen darunter, wenn ihr Kronenansatz mindestens 1,70 m hoch liegt. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stamm mindestens 40 cm und alle Stämme zusammen mindestens 80 cm Umfang erreichen. Nicht erfasst sind unter anderem Bäume bis 120 cm Umfang, die weniger als 2,50 m von einem vorhandenen Gebäude entfernt stehen, einreihige geschlossene Fichtenreihen ab drei Bäumen bis 120 cm Umfang, Wald und Dauerkleingärten.
Den Fällantrag stellen Sie online im Serviceportal der Stadt (Anmeldung über BundID), mit Fotos und Lageplan. Zuständig ist die Abteilung 67-4 Naturschutz, Stadtklima, Grün- und Umweltplanung, Bonner Straße 100. Nach der Satzung gilt ein Antrag als genehmigt, wenn innerhalb eines Monats nach Eingang vollständiger Unterlagen kein ablehnender Bescheid ergeht; die Stadt kann diese Frist verlängern. Für jeden entfernten geschützten Baum ist in der Regel mindestens ein Ersatzbaum zu pflanzen, bei großen Stammumfängen mehr.
Unaufschiebbare Maßnahmen gegen eine gegenwärtige Gefahr für Personen oder bedeutende Sachwerte sind erlaubt, müssen der Stadt aber unverzüglich angezeigt werden. Verstöße gegen die Satzung können mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Zusätzlich gilt § 39 BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September ist das Beseitigen von Hecken und Gebüschen sowie von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen verboten; schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
Grünschnitt aus Haus und Garten nimmt der Grünschnittcontainer der Technischen Betriebe bis 50 kg kostenlos an, ebenso das EntsorgungsZentrum Bärenloch (Cronenberger Straße 177). Äste und Stämme dürfen dort höchstens 1,50 m lang und 15 cm dick sein. Größere Mengen kosten am Bärenloch 61,88 Euro brutto je Tonne. Stärkeres Stammholz nach einer Fällung übernimmt daher meist der beauftragte Betrieb.
Für Neupflanzungen nach einer Fällung regelt § 41 Nachbarrechtsgesetz NRW die Grenzabstände: stark wachsende Bäume wie Buche, Linde oder Eiche 4 m, übrige Bäume 2 m zur Grundstücksgrenze.
Quellen
- Fällgenehmigung, Stadt Solingen, Serviceportal – service.solingen.de (abgerufen 24.10.2026)
- Baumschutzsatzung der Stadt Solingen vom 12.04.2011, Stadt Solingen – service.solingen.de (abgerufen 24.10.2026)
- Grünschnittcontainer, Stadt Solingen, Serviceportal (Technische Betriebe Solingen) – service.solingen.de (abgerufen 24.10.2026)
- Abgabe von Wertstoffen (EntsorgungsZentrum Bärenloch), Stadt Solingen, Serviceportal – service.solingen.de (abgerufen 24.10.2026)
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – gesetze-im-internet.de (abgerufen 24.10.2026)
- § 41 Nachbarrechtsgesetz NRW, LexMea (Gesetzestext nach Justizportal NRW) – lexmea.de (abgerufen 24.10.2026)
Stand: Oktober 2026 · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Häufige Fragen zu Baumarbeiten in Solingen
Brauche ich in Solingen eine Genehmigung, um meinen Baum zu fällen?
Für geschützte Bäume in der Regel ja. In Solingen greift die Baumschutzsatzung üblicherweise ab rund 80 cm Stammumfang. Maßgeblich ist der aktuelle Satzungstext; verbindlich informiert die Untere Naturschutzbehörde. Einen Ueberblick gibt unser Genehmigungs-Ratgeber.
Wann darf in Solingen gefällt werden?
Die übliche Fällsaison ist das Winterhalbjahr. Zwischen 1. März und 30. September gilt nach §39 BNatSchG ein grundsätzliches Fällverbot für Bäume außerhalb des Waldes; schonende Pflegeschnitte und die Abwehr akuter Gefahren bleiben zulässig.
Was kostet die Fällung eines Baums in Solingen ungefähr?
Als grobe Spanne rund 400–1.800 € je Baum, plus etwa 100–170 € Entsorgung. Ausschlaggebend sind Höhe, Stammstärke und Zugänglichkeit. Der genaue Preis ergibt sich aus dem Vor-Ort-Angebot des Betriebs.
baumfaellung-wuppertal.de ist ein Vermittlungsportal und führt selbst keine Baumarbeiten durch. Genannte Preise sind unverbindliche Marktspannen (Stand 2026) und ersetzen kein individuelles Angebot. Angaben zu Baumschutzsatzung und Naturschutzrecht dienen der Orientierung, sind keine Rechtsberatung und ohne Gewähr – verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Untere Naturschutzbehörde.