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Baumfaellung & Baumpflege Remscheid

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Sorgfältig ausgewählte Baum-Fachbetriebe für Fällung, Kronenpflege & Sturmschäden – kostenlos & unverbindlich vermittelt.

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Sie möchten in Remscheid einen Baum fällen, auslichten oder einen Stumpf entfernen lassen? Wir vermitteln Ihre Anfrage an sorgfältig ausgewählte Fachbetriebe im Einsatzgebiet Remscheid – vom Zentrum über Lennep und Lüttringhausen bis in die Außenlagen. Anfrage und Angebot sind kostenlos; das Portal selbst führt keine Arbeiten durch.

Baum in Remscheid? Jetzt kostenlos anfragen – Rückmeldung eines Fachbetriebs in der Regel binnen 24–48 Stunden. Kontakt: Kontaktformular.

Baumarbeiten in Remscheid: Höhenlage und Wald vor der Tür

Remscheid ist die höchstgelegene Großstadt im Bergischen Land – viel Hang, viel Wind, viel Wald. In Lennep, Lüttringhausen und den Außenbezirken grenzen Grundstücke oft direkt an Gehölz und Böschung. Das bringt kräftige Altbäume, aber auch windexponierte Kronen und Sturmbruch-Risiko mit sich. Fachbetriebe kalkulieren Hanglage, Trageweg und die Nähe zu Haus und Leitung realistisch ein – das schützt vor Ueberraschungen beim Preis.

Leistungen im Einsatzgebiet Remscheid

Genehmigung in Remscheid

Auch Remscheid schützt seinen Baumbestand über eine Baumschutzsatzung. Als üblicher Richtwert gelten Bäume ab 120 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) als geschützt – höher als in Wuppertal (100 cm) und Solingen (80 cm). Für die Fällung eines geschützten Baums ist in der Regel eine Genehmigung nötig, oft verbunden mit einer Ersatzpflanzung. Verbindlich ist der aktuelle Satzungstext und die Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Remscheid. Ablauf, Fristen und Messmethode erklären wir im Genehmigungs-Ratgeber.

Zusätzlich gilt bundesweit die Schonzeit nach §39 BNatSchG: Fällungen außerhalb des Waldes und radikale Heckenschnitte sind vom 1. März bis 30. September grundsätzlich untersagt. Die Fällsaison liegt daher im Winterhalbjahr.

Kosten in Remscheid – grobe Orientierung

  • Fällung nach Höhe: rund 25–40 €/m (10-m-Baum meist 250–400 €).
  • Gesamtspanne je Baum: etwa 400–1.800 €.
  • Entsorgung: rund 100–170 €; Hubarbeitsbühne bei Bedarf ca. 115–150 €/Tag.
  • Stubbenfräsen: etwa 50–150 € je Stumpf.

Details nach Baumgröße auf der Kostenseite. Windgeschädigte Bäume in Hanglage können aufwändiger sein – der Betrieb kalkuliert das vor Ort.

Sturmvorsorge: die Höhenlage ernst nehmen

Remscheids exponierte Lage macht Bäume anfälliger für Windwurf und Astbruch. Vorbeugen ist günstiger als der Notfall: Eine Kroneneinkürzung oder Auslichtung im Herbst nimmt der Krone Angriffsfläche, bevor die Sturmsaison beginnt. Angerissene Starkäste oder gelockerte Wurzelteller erkennt der Laie oft nicht – hier hilft eine fachliche Sichtkontrolle. Für verwaltete Bestände ist die dokumentierte Baumkontrolle zugleich ein Baustein der Verkehrssicherungspflicht. Kommt es doch zum Schaden, ist der Sturmschaden-Notdienst rund um die Uhr der richtige Weg – Gefahrenabwehr ist genehmigungsfrei.

So läuft die Vermittlung

Anfrage stellen – wir leiten sie an einen passenden Fachbetrieb im Raum Remscheid weiter – der Betrieb besichtigt in der Regel kostenlos und macht Ihnen ein Angebot. Der Auftrag läuft direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb, zu dessen Konditionen und ohne Aufschlag durch uns. Ebenso vermitteln wir in Solingen und in ganz Wuppertal und im Bergischen Land. Wann welche Arbeit in den Jahreslauf passt, zeigt der Baumpflege-Kalender.

Kostenloses Angebot für Baumfällung, Baumpflege oder Stubbenfräsen in Remscheid – jetzt anfragen. Kontakt: Kontaktformular.

Vor Ort in Remscheid: was Sie wissen sollten

Remscheid hat eine eigene Baumschutzsatzung. Geschützt sind Bäume ab einem Stammumfang von 120 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Die Schwelle liegt damit höher als in Wuppertal (100 cm) und Solingen (80 cm). Verboten sind nicht nur Fällungen, sondern auch Schäden an geschützten Bäumen, ausdrücklich auch im Wurzel- und Kronenbereich.

Ohne Genehmigung dürfen nach Angaben der Stadt unter anderem Obstbäume (mit Ausnahmen wie Walnuss und Esskastanie), Nadelgehölze unter 270 cm Stammumfang (außer Eiben) sowie Birken, Pappeln, Fichten, Weiden (außer Salweide) und Scheinakazien entfernt werden. Für alle übrigen geschützten Bäume sind Ausnahmen nur auf Antrag möglich. Zuständig ist der Fachdienst Umwelt der Stadt Remscheid, der bei Bauvorhaben möglichst schon in der Planung einbezogen werden soll. Wer einen geschützten Baum schädigt, haftet nach Angaben der Stadt für die Folgekosten, etwa für Sanierung, Fällung oder Neupflanzung.

Unabhängig von der Satzung gilt § 39 BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September ist das Beseitigen von Hecken, Gebüschen und von Bäumen außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen verboten; ausgenommen sind unter anderem Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen und nicht zu anderer Zeit möglich sind. Ganzjährig verbietet § 44 BNatSchG, Brut- und Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören. Bei einem akut gefährlichen Baum empfiehlt es sich, das Vorgehen vorab mit dem Fachdienst Umwelt abzustimmen.

Gartenabfälle nehmen die Technischen Betriebe Remscheid am Wertstoffhof Solinger Straße an, auch lose, mit Anhänger und als einzige Stelle gewerblich. Am Wertstoffhof Süd (Parkplatz Lenneper Straße 57) geht Grünschnitt für Privatleute nur in Säcken. Seit 01.01.2026 kostet zum Beispiel eine Kofferraumladung 3,50 Euro, ein Anhänger bis 750 kg 12 Euro (halb) oder 24 Euro (voll). Von April bis November gibt es samstags mobile Grünabfallsammlungen.

Beim Nachbarrecht ist neben Bäumen auch die Hecke ein häufiges Thema: Nach § 42 Nachbarrechtsgesetz NRW gelten 0,50 m Abstand für Hecken bis 2 m Höhe und 1 m für höhere Hecken. Nach § 47 erlischt der Anspruch auf Beseitigung, wenn nicht innerhalb von sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage erhoben wird.

Quellen
  • Baumschutzsatzung, Stadt Remscheid, Fachdienst Umwelt – remscheid.de (abgerufen 24.10.2026)
  • Gartenabfälle, Technische Betriebe Remscheid – tbr-info.de (abgerufen 24.10.2026)
  • Entsorgungspreise, Technische Betriebe Remscheid – tbr-info.de (abgerufen 24.10.2026)
  • § 39 Bundesnaturschutzgesetz – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – gesetze-im-internet.de (abgerufen 24.10.2026)
  • § 44 Bundesnaturschutzgesetz – Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, LexMea (Gesetzestext) – lexmea.de (abgerufen 24.10.2026)
  • § 42 Nachbarrechtsgesetz NRW, LexMea (Gesetzestext nach Justizportal NRW) – lexmea.de (abgerufen 24.10.2026)
  • § 47 Nachbarrechtsgesetz NRW, LexMea (Gesetzestext nach Justizportal NRW) – lexmea.de (abgerufen 24.10.2026)

Stand: Oktober 2026 · allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Häufige Fragen zu Baumarbeiten in Remscheid

Ab wann ist ein Baum in Remscheid geschützt?

Laut Stadt Remscheid sind Bäume ab 120 cm Stammumfang geschützt. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut der Baumschutzsatzung; verbindliche Auskunft gibt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Remscheid.

Lohnt Kronenpflege statt Fällung?

Oft ja. Eine Kroneneinkürzung oder Auslichtung entlastet windexponierte Bäume und ist als schonender Pflegeschnitt meist ganzjährig möglich – das erhält den Baum und kann günstiger sein als Fällung samt Ersatzpflanzung.

Was tun bei einem Sturmschaden in Hanglage?

Bei akuter Gefahr zuerst Abstand halten und nötigenfalls die 112 wählen. Die Beseitigung liegender oder angerissener Bäume vermitteln wir über den Sturmschaden-Notdienst; Gefahrenabwehr ist genehmigungsfrei.

baumfaellung-wuppertal.de ist ein Vermittlungsportal und führt selbst keine Baumarbeiten durch. Genannte Preise sind unverbindliche Marktspannen (Stand 2026) und ersetzen kein individuelles Angebot. Angaben zu Baumschutzsatzung und Naturschutzrecht dienen der Orientierung, sind keine Rechtsberatung und ohne Gewähr – verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Untere Naturschutzbehörde.

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