Baumfällung & Baumpflege in Wuppertal
Vom Zierbaum bis zur 25-Meter-Buche am Steilhang – wir vermitteln Ihre Anfrage exklusiv an einen sorgfältig ausgewählten Fachbetrieb, auch für Seilklettertechnik. Festpreis vor dem Auftrag.


Alles rund um Baum & Grundstück
Vom einzelnen Baum bis zum ganzen Bestand – für jede Lage der passende Fachbetrieb.
Baumfällung
Kontrollierte Fällung vom Zierbaum bis zum Großbaum, inkl. Absicherung und Entsorgung auf Wunsch.
Problembaumfällung
Baum am Steilhang, direkt am Giebel oder ohne Zufahrt? Stückweises Abtragen per Seilklettertechnik.
Baumpflege
Kronenschnitt, Totholzentfernung und Lichtraumprofil – erhält den Baum, meist ganzjährig möglich.
Sturmschaden-Notdienst
Baum auf Haus, Auto oder Straße? Gefahrenabwehr ist genehmigungsfrei – schnelle Vermittlung.
Baumkontrolle
Dokumentierte Regelkontrolle nach FLL-Richtlinie für Hausverwaltungen und Eigentümer.
In 3 Schritten zum Festpreis
Unkompliziert, transparent und ohne Risiko – Sie entscheiden in Ruhe.
Anfrage stellen
Beschreiben Sie kurz Baum, Lage und Zugänglichkeit – Fotos helfen. Kostenlos und unverbindlich.
Unverbindliche Anfrage
Ein sorgfältig ausgewählter Fachbetrieb prüft die Lage vor Ort, klärt die Genehmigung und nennt einen Festpreis.
Fachgerechte Ausführung
Erst nach Ihrer Zusage wird gefällt oder gepflegt – sicher, sauber und zum vereinbarten Preis.
Was kostet eine Baumfällung?
Die Kosten hängen von Höhe, Lage und Zugänglichkeit ab. Am Wuppertaler Steilhang ist oft Seilklettertechnik nötig – das ist der größte Preisfaktor. Den verbindlichen Festpreis nennt der Fachbetrieb nach der Besichtigung.
| Umfang | Richtpreis* |
|---|---|
| Kleiner Baum (bis ~10 m) | 350 – 900 € |
| Großbaum (über 20 m) | 1.200 – 2.500 € |
| Problembaum / Steilhang | individuell |
| Stubbenfräsen | 100 – 400 € |
| Baumpflege / Kronenschnitt | ab 250 € |
*Unverbindliche Richtwerte. Der verbindliche Festpreis folgt nach unverbindlicher Anfrage.
Besser als Vergleichsportale
Bei Vergleichsportalen geht Ihre Anfrage an mehrere Betriebe gleichzeitig. Bei uns nur an einen – exklusiv und fair.
Exklusiv für Sie
Ihre Anfrage landet bei genau einem sorgfältig ausgewählten Betrieb – nicht bei fünf Firmen gleichzeitig.
Transparent & ehrlich
Wir treten offen als Vermittlungsportal auf – keine erfundenen Firmen, keine Fake-Bewertungen.
Ohne Risiko
Anfrage und Besichtigung sind kostenlos. Sie entscheiden erst nach dem Festpreis – ohne Verpflichtung.
Gut zu wissen
Für viele Bäume ja: Seit 2019 gilt wieder eine Baumschutzsatzung. Geschützt sind Bäume ab 100 cm Stammumfang (in 1 m Höhe gemessen). Ausgenommen sind u. a. Bäume bis 150 cm Umfang, die weniger als 4 m vom Haus entfernt stehen. Der Fachbetrieb klärt das für Ihren Fall.
Kleine Bäume bis etwa 10 Meter kosten meist 350–900 €, Großbäume über 20 Meter 1.200–2.500 €. Am Steilhang mit Seilklettertechnik kann es mehr sein. Dazu kommen ggf. Stubbenfräsen und städtische Gebühren bei geschützten Bäumen.
Weil an vielen Wuppertaler Grundstücken kein Kran stehen kann – zu eng, zu steil, keine Zufahrt. Dann wird der Baum per Seilklettertechnik von Hand abgetragen, und das kostet Zeit. Der Standort ist damit fast immer der größte Preisfaktor.
Nein – dieses Portal ist ein transparenter Vermittlungsservice. Wir leiten Ihre Anfrage an einen sorgfältig ausgewählten Baumfachbetrieb aus Ihrer Region weiter. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande; die Vermittlung ist für Sie kostenlos.
Jetzt kostenloses Festpreis-Angebot anfordern
Beschreiben Sie kurz Baum und Lage – ein sorgfältig ausgewählter Fachbetrieb meldet sich in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden bei Ihnen.
Fällsaison 2026/27: Ihr Fahrplan bis zum 1. Oktober
Wer in der kommenden Saison einen Baum fällen lassen möchte, plant am besten jetzt. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG) verbietet vom 1. März bis 30. September das Fällen von Bäumen, die außerhalb des Waldes und außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen. Für Bäume im Hausgarten greift dieses bundesweite Verbot in der Regel nicht direkt – der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt jedoch ganzjährig (besetzte Nester und Baumhöhlen sind tabu), und geschützte Bäume brauchen in Wuppertal zuerst die Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung. In der Praxis finden deshalb fast alle Fällungen zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar statt.
So nutzen Sie die Wochen bis zum Saisonstart
| Zeitraum | Was jetzt zu tun ist |
|---|---|
| Juli – August | Stammumfang in 1 m Höhe messen, Fotos machen, unverbindliches Angebot über uns anfordern |
| August – September | Falls der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt: Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Wuppertal beantragen (schriftlich mit Begründung, auch online über das Serviceportal) |
| September | Bescheid abwarten, Fälltermin mit dem Fachbetrieb sichern – die Terminkalender füllen sich vor Saisonstart schnell |
| Ab 1. Oktober | Die Fällsaison beginnt – genehmigte Fällungen können durchgeführt werden |
| Oktober – Februar | Hauptsaison für Fällungen; bei Frost werden auch empfindliche Gärten geschont |
| 1. März – 30. September | Gesetzliche Schonzeit nach § 39 BNatSchG (Ausnahmen u. a. bei akuter Gefahr); schonende Pflegeschnitte bleiben ganzjährig zulässig |
Antrag jetzt, Fällung ab 1. Oktober: Fordern Sie Ihr kostenloses Angebot an – wir vermitteln Ihre Anfrage an einen sorgfältig ausgewählten Fachbetrieb aus der Region, der Sie auch zur Genehmigung berät.
Genehmigung in Wuppertal: Die wichtigsten Fragen zur Baumschutzsatzung
Welche Bäume sind in Wuppertal geschützt?
Nach der Baumschutzsatzung der Stadt Wuppertal vom 07.10.2019 sind lebende Laubbäume, Eiben, Ginkgobäume und Obstbäume geschützt, sobald der Stammumfang – gemessen in 1 m Höhe über dem Boden – mindestens 100 cm beträgt. Bei mehrstämmigen Bäumen genügt es, wenn mindestens zwei Einzelstämme je 50 cm Umfang haben; Baumgruppen ab fünf Bäumen mit gemeinsamer Krone sind bereits ab je 50 cm Stammumfang erfasst.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung fälle?
Das Fällen eines geschützten Baums ohne Ausnahmegenehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Gang zur Stadt vor der Säge ist also deutlich günstiger.
Muss ich einen Ersatzbaum pflanzen?
In der Regel ja: Die Genehmigung wird meist mit einer Ersatzpflanzungs-Auflage verbunden. Für Bäume bis 170 cm Stammumfang ist beispielsweise ein Ersatzbaum mit 20 cm Umfang vorgesehen. Die Kosten dafür sollten Sie von Anfang an einkalkulieren.
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der Stadt Wuppertal schriftlich mit Begründung gestellt; die Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung können Sie auch über das Serviceportal der Stadt beantragen. Planen Sie Bearbeitungszeit ein und stellen Sie den Antrag möglichst bis Spätsommer, wenn Sie ab Oktober fällen lassen wollen.
Gilt das auch in Solingen und Remscheid?
Solingen und Remscheid haben eigene Baumschutzsatzungen mit teils abweichenden Grenzwerten. Eine Übersicht mit Vergleich der drei Städte finden Sie auf unserer Kosten-Seite.
Unsicher, ob Ihr Baum geschützt ist? Schicken Sie uns Stammumfang und ein Foto – ein Fachbetrieb aus unserem Netzwerk schätzt die Lage kostenlos ein.
Für Hausverwaltungen, WEG und Gewerbe in Wuppertal
Wer Wohn- oder Gewerbeobjekte mit Baumbestand verwaltet, trägt die Verkehrssicherungspflicht: Von Bäumen darf keine Gefahr für Personen, Fahrzeuge oder Gebäude ausgehen – und im Schadensfall zählt, ob Kontrollen nachweisbar stattgefunden haben. Gerade an Wuppertals Hanglagen mit altem Baumbestand ist das kein Papierthema.
Was wir für Verwalter organisieren
- Regelmäßige Baumkontrolle: Sichtkontrollen in Anlehnung an die FLL-Baumkontrollrichtlinie, den anerkannten Standard der Branche, mit schriftlicher Dokumentation für Ihre Unterlagen
- Maßnahmen aus einer Hand: Totholzentfernung, Kronenpflege, Fällung inklusive Genehmigungsberatung – vermittelt an sorgfältig ausgewählte Fachbetriebe
- Objekt-Bündelung: Mehrere Liegenschaften in Wuppertal, Solingen oder Remscheid in einer Anfrage – ein Ansprechpartner, vergleichbare Angebote
- Planbare Abwicklung: Besichtigung, schriftliches Angebot und Terminfenster, abgestimmt auf Eigentümerversammlung und Budgetplanung
Transparenz: Wir sind ein Vermittlungsportal. Ihre Anfrage geht an einen passenden Fachbetrieb aus unserem regionalen Netzwerk – die Vermittlung ist für Sie kostenlos.
Baumbestand im Portfolio? Fordern Sie ein Sammelangebot für Ihre Objekte an.