Sorgfältig ausgewählte Baum-Fachbetriebe für Fällung, Kronenpflege & Sturmschäden – kostenlos & unverbindlich vermittelt.
Kostenlos anfragenVon den Altbaublocks entlang der Talachse bis zu den grünen Höhen von Barmen-Süd und dem Tölleturm: Baumarbeiten in Wuppertal-Barmen reichen vom Vorgarten bis zum Großbaum am Waldrand. Wir vermitteln Ihre Anfrage an sorgfältig ausgewählte Fachbetriebe im Einsatzgebiet Barmen und Oberbarmen. Anfrage und Angebot sind kostenlos; das Portal führt selbst keine Arbeiten durch.
Baum in Barmen? Jetzt kostenlos anfragen – Rückmeldung eines Fachbetriebs in der Regel binnen 24–48 Stunden. Kontakt: Kontaktformular.
Barmen: Talachse und bergische Höhen
Barmen, Oberbarmen und Heckinghausen verbinden dichte Wohnquartiere im Tal mit den Hanglagen Richtung Tölleturm, Lichtscheid und Barmer Anlagen. Im Tal drängen sich Bäume zwischen Hinterhof und Nachbargrenze, oben stehen kräftige Altbäume windexponiert am Waldrand. Für beide Situationen vermitteln wir die passende Technik – von der Bodenfällung bis zur stückweisen Problembaumfällung.
Leistungen in Barmen
- Baumfällung auf zugänglichen Grundstücken.
- Problembaumfällung in engen Höfen und an Grenzen.
- Kronenpflege und Kroneneinkürzung für Altbäume in Hanglage.
- Stubbenfräsen nach der Fällung.
- Heckenschnitt und Rückschnitt.
- Sturmschaden-Notdienst bei umgestürzten Bäumen.
- Baumkontrolle für Hausverwaltungen – in Barmen mit vielen WEG-Beständen relevant.
Genehmigung in Barmen
Auch in Barmen gilt die Wuppertaler Baumschutzsatzung von 2019: geschützt sind in der Regel lebende Laubbäume sowie bestimmte Arten und Obstbäume ab 100 cm Stammumfang (gemessen in etwa einem Meter Höhe), bei mehrstämmigen Bäumen nach gesonderter Regel. Für die Fällung eines geschützten Baums ist üblicherweise eine Genehmigung über das Serviceportal der Stadt Wuppertal erforderlich, oft mit Ersatzpflanzung. Verbindlich sind der aktuelle Satzungstext und die Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde. Ablauf und Fristen im Genehmigungs-Ratgeber.
Bundesweit gilt die Schonzeit nach §39 BNatSchG (Fäll- und Radikalschnittverbot 1. März bis 30. September). Die Fällsaison liegt im Winterhalbjahr; Anträge stellt man am besten im Spätsommer.
Kosten in Barmen
- Fällung je Baum: rund 400–1.800 € (nach Höhe ca. 25–40 €/m).
- Entsorgung: rund 100–170 €; Hubarbeitsbühne bei Bedarf ca. 115–150 €/Tag.
- Stubbenfräsen: etwa 50–150 € je Stumpf.
Vollständige Aufstellung nach Baumgröße auf der Kostenseite.
Erst prüfen, dann fällen: Baumpflege als Alternative
Nicht jeder störende Baum muss gefällt werden – und das ist in Barmen doppelt relevant, wo viele Altbäume unter die Baumschutzsatzung fallen und eine Fällung eine Ersatzpflanzung nach sich ziehen kann. Ist der Baum standsicher und vital, ist oft eine Kroneneinkürzung oder Auslichtung die günstigere und nachhaltigere Lösung: Sie nimmt Höhe und Schattenwurf, ohne den Baum zu opfern, und ist als schonender Pflegeschnitt meist ganzjährig möglich. Der Fachbetrieb schätzt vor Ort ergebnisoffen ein, was sinnvoll ist. Wann welcher Schnitt passt, zeigt der Baumpflege-Kalender.
Weitere Gebiete
Wir vermitteln in ganz Wuppertal – auch in Elberfeld – sowie in Solingen und Remscheid. Einen Ueberblick über alle Leistungen gibt die Startseite.
Baumfällung, Kronenpflege oder Stubbenfräsen in Barmen – jetzt kostenlos anfragen. Kontakt: Kontaktformular.
Vor Ort in Barmen: was Sie wissen sollten
Barmen gehört zur Stadt Wuppertal, es gilt die Baumschutzsatzung vom 07.10.2019 mit der Schwelle von 100 cm Stammumfang in 1 m Höhe. Zuständig für Ausnahmegenehmigungen ist die Untere Naturschutzbehörde (106.11 Landschaftsplanung und -pflege) mit Sitz im Rathaus Barmen, Johannes-Rau-Platz 1. Der Antrag läuft online über das Serviceportal der Stadt mit Anmeldung über BundID. Gefragt sind Fotos der Bäume, ein Bestands- oder Lageplan, Angaben zu Stammumfang und Kronenansatz, gegebenenfalls ein Baumgutachten und, wenn Sie nicht Eigentümer sind, dessen Einverständnis.
Eine Genehmigung ist in der Regel mit Ersatzpflanzungen verbunden, deren Zahl sich nach dem Stammumfang richtet. Ist eine Pflanzung auf dem Grundstück nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig: der Wert der Ersatzbäume zuzüglich 40 Prozent Pflanz- und Pflegepauschale. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Verkehrssicherung oder zur Abwehr von Gefahren für Personen oder bedeutende Sachwerte verbietet die Satzung nicht, sie müssen aber unverzüglich angezeigt werden. Verstöße können bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten.
Die Barmer Anlagen, ein rund 100 Hektar großer Landschaftspark mit vielen alten Bäumen, werden vom Barmer Verschönerungsverein gepflegt. Ragen Bäume aus dem Park an Ihr Grundstück, ist der Verein der erste Ansprechpartner, nicht ein privater Auftrag.
Wichtig für die Entsorgung: Die AWG-Recyclinghöfe, darunter der Hof an der Widukindstraße 39, nehmen Grünschnitt nur in haushaltsüblichen Mengen an, ausdrücklich nicht aus Rodungs- und Baumfällarbeiten. Bei einer Fällung regelt daher in der Regel der ausführende Betrieb, wohin Holz und Schnittgut gehen.
Bei Grundstücken an der Wupper hilft ein Blick in § 45 Nachbarrechtsgesetz NRW: Die gesetzlichen Grenzabstände gelten nicht für Pflanzungen an Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und oberirdischen Gewässern von mehr als 4 m Breite.
Quellen
- Baumschutzsatzung der Stadt Wuppertal vom 07.10.2019, Stadt Wuppertal – wuppertal.de (abgerufen 24.10.2026)
- Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung, Stadt Wuppertal, Serviceportal (106.11 Untere Naturschutzbehörde) – serviceportal.wuppertal.de (abgerufen 24.10.2026)
- Barmer Anlagen, KuLaDig – Kultur.Landschaft.Digital (LVR) – kuladig.de (abgerufen 24.10.2026)
- Recyclinghöfe – Annahme und Entgelte, AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal – awg-wuppertal.de (abgerufen 24.10.2026)
- Recyclinghöfe – Standorte und Öffnungszeiten, AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal – awg-wuppertal.de (abgerufen 24.10.2026)
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – gesetze-im-internet.de (abgerufen 24.10.2026)
- § 45 Nachbarrechtsgesetz NRW, LexMea (Gesetzestext nach Justizportal NRW) – lexmea.de (abgerufen 24.10.2026)
Stand: Oktober 2026 · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Häufige Fragen – Barmen
Gilt in Barmen dieselbe Baumschutzsatzung wie im Rest von Wuppertal?
Ja. Barmen ist ein Stadtteil Wuppertals; es gilt die städtische Baumschutzsatzung mit dem Richtwert ab 100 cm Stammumfang. Maßgeblich bleibt der aktuelle Satzungstext und die Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde.
Wer kontrolliert Bäume auf WEG-Grundstücken?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer bzw. der Verwaltung. Die dokumentierte Regelkontrolle nach FLL-Richtlinie vermitteln wir über die Seite Baumkontrolle für Hausverwaltungen.
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Fällung in Barmen?
Das Winterhalbjahr (Oktober bis Februar), da von März bis September das Fällverbot nach §39 BNatSchG greift. Den Genehmigungsantrag stellen Sie idealerweise schon im Spätsommer.
baumfaellung-wuppertal.de ist ein Vermittlungsportal und führt selbst keine Baumarbeiten durch. Genannte Preise sind unverbindliche Marktspannen (Stand 2026) und ersetzen kein individuelles Angebot. Angaben zu Baumschutzsatzung und Naturschutzrecht dienen der Orientierung, sind keine Rechtsberatung und ohne Gewähr – verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Untere Naturschutzbehörde.