Baumfällung WuppertalVermittlungsportal · kostenlos · Baumarbeiten · Wuppertal & Bergisches LandKostenlos anfragen
Menü
✓ Vermittlungsportal · sorgfältig ausgewählte Baumfachbetriebe im Bergischen LandOnline-Formular · kostenlos
Angebot anfordern

Baumpflege-Kalender: wann welcher Schnitt

Transparentes Vermittlungsportal

Sorgfältig ausgewählte Baum-Fachbetriebe für Fällung, Kronenpflege & Sturmschäden – kostenlos & unverbindlich vermittelt.

Kostenlos anfragen
Kostenlos & unverbindlich
Sorgfältig ausgewählte Fachbetriebe
Regional aus Ihrer Nähe
Schnelle Rückmeldung

Wann wird gefällt, wann geschnitten, wann die Hecke gestutzt? Beim Baum entscheidet der Zeitpunkt über Erfolg, Kosten und Rechtssicherheit. Dieser Baumpflege-Kalender gibt Ihnen eine sachliche Orientierung fürs ganze Jahr – abgestimmt auf das Bergische Land und die Vorgaben des Naturschutzrechts. Er ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Untere Naturschutzbehörde.

Die zwei Fixpunkte im Baum-Jahr

Bevor es monatsweise wird, zwei Regeln, die alles andere strukturieren:

  • Schonzeit 1. März – 30. September (§39 BNatSchG): In diesem Zeitraum ist das Fällen von Bäumen außerhalb des Waldes sowie das Auf-den-Stock-Setzen und der starke Rückschnitt von Hecken grundsätzlich verboten – zum Schutz brütender Vögel. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte sowie die Abwehr akuter Gefahren.
  • Baumschutzsatzung (kommunal): Unabhängig von der Jahreszeit kann für geschützte Bäume eine Genehmigung nötig sein – in Wuppertal und Remscheid üblicherweise ab 100 cm Stammumfang, in Solingen ab ca. 80 cm. Alles dazu im Genehmigungs-Ratgeber.

Kurz: Die Fällsaison liegt im Winterhalbjahr, Pflegeschnitte sind weitgehend ganzjährig möglich, und Anträge stellt man am besten im Spätsommer.

Der Jahreslauf Monat für Monat

Januar – Februar: Hauptsaison für Fällung und starken Schnitt

Die beste Zeit für Fällungen und den starken Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. Die Bäume sind unbelaubt (bessere Sicht auf die Statik), der Boden oft fest, und die Schonzeit hat noch nicht begonnen. Auch der Obstbaumschnitt (Winterschnitt) fällt hierhin. Wer eine Genehmigung braucht, sollte sie längst beantragt haben.

März: letzte Tage vor der Schonzeit

Bis Ende Februar noch möglich – ab dem 1. März beginnt die Schonzeit. Jetzt nur noch schonende Pflegeschnitte und Gefahrenabwehr. Ein guter Moment für die Baumkontrolle, bevor das Laub die Krone verdeckt.

April – Mai: Austrieb, Kontrolle, EPS im Blick

Der Baum treibt aus – Trockenschäden und abgestorbene Partien werden jetzt gut sichtbar. Zeit für eine Sichtkontrolle. Ab Mai beginnt zudem die Saison des Eichenprozessionsspinners (EPS): Die Brennhaare der Raupen können Hautreizungen auslösen – Nester an Eichen nicht selbst entfernen, sondern fachlich absaugen lassen.

Juni: erster Formschnitt

Klassischer Termin für den Formschnitt von Hecken (der sogenannte Johanni-Schnitt Ende Juni): Der erste kräftige Zuwachs ist durch, die Hauptbrutzeit vieler Vögel vorbei. Nur den jährlichen Zuwachs schneiden, nicht ins alte Holz – mehr dazu auf der Seite Heckenschnitt.

Juli – August: Sommerpflege und Vorausplanung

Leichte Kronenpflege und Auslichten sind möglich (schonend, mit Rücksicht auf Nester). Vor allem aber ist der Spätsommer die Planungszeit: Wer im Winter fällen will, stellt jetzt den Genehmigungsantrag – die Bearbeitung braucht Vorlauf.

September: Schonzeit-Ende naht

Letzter Monat der Schonzeit. Genehmigungen sollten vorliegen, Termine für Oktober lassen sich jetzt vereinbaren. Zeit, den Restbestand nach dem Sommer zu kontrollieren.

Oktober – Dezember: Fällsaison und Sturmvorsorge

Ab dem 1. Oktober ist die Schonzeit vorbei: Fällungen, Kroneneinkürzungen und starke Hecken-Rückschnitte sind wieder möglich. Zugleich beginnt die Sturmsaison – ein guter Zeitpunkt, morsche oder instabile Bäume vor dem Winter zu entlasten oder zu entfernen. Nach der Fällung bietet sich das Stubbenfräsen an.

Ganzjährig: Gefahr geht vor

Eine Ausnahme steht über dem Kalender: Akute Gefahrenabwehr ist jederzeit zulässig – auch mitten in der Schonzeit. Ein nach Sturm angerissener Ast über dem Gehweg oder ein umgestürzter Baum auf der Zufahrt darf und muss sofort gesichert werden. Bei Gefahr für Personen zuerst Abstand halten und nötigenfalls die 112 wählen; die Beseitigung vermitteln wir über den Sturmschaden-Notdienst.

Auf einen Blick

  • Fällen & starker Schnitt: Oktober bis Februar.
  • Formschnitt Hecke: Juni und später Winter.
  • Kronenpflege/Auslichten: weitgehend ganzjährig (schonend).
  • Genehmigung beantragen: Spätsommer (für die Wintersaison).
  • Baumkontrolle: Frühjahr und Herbst.
  • EPS an Eichen: Mai bis Juli.
  • Gefahrenabwehr: immer sofort.

Konkrete Preisspannen für die einzelnen Leistungen finden Sie auf der Kostenseite. Und wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, hilft der Genehmigungs-Ratgeber weiter.

Sie planen Fällung, Baumpflege oder Heckenschnitt in Wuppertal, Solingen oder Remscheid? Stellen Sie Ihre Anfrage kostenlos – ein sorgfältig ausgewählter Fachbetrieb meldet sich mit einem Angebot. Kontakt: Kontaktformular.

Häufige Fragen zum Zeitpunkt

Wann ist die beste Zeit, einen Baum zu fällen?

Das Winterhalbjahr von Oktober bis Februar. Zwischen 1. März und 30. September gilt nach §39 BNatSchG ein grundsätzliches Fällverbot für Bäume außerhalb des Waldes; erlaubt bleiben Pflegeschnitte und die Abwehr akuter Gefahren.

Wann sollte ich die Genehmigung beantragen?

Am besten im Spätsommer (August/September), wenn Sie im folgenden Winter fällen möchten – die Bearbeitung durch die Behörde braucht Vorlauf. Details im Genehmigungs-Ratgeber.

Ist im Sommer gar keine Baumarbeit erlaubt?

Doch. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig zulässig, ebenso jede akute Gefahrenabwehr. Untersagt sind in der Schonzeit lediglich Fällungen und starke, in die Substanz greifende Rückschnitte.

baumfaellung-wuppertal.de ist ein Vermittlungsportal und führt selbst keine Baumarbeiten durch. Genannte Preise sind unverbindliche Marktspannen (Stand 2026) und ersetzen kein individuelles Angebot. Angaben zu Baumschutzsatzung und Naturschutzrecht dienen der Orientierung, sind keine Rechtsberatung und ohne Gewähr – verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Untere Naturschutzbehörde.

Kostenlos anfragen →